Antrag:
Die Beschlussfassung des Antrags STV/069/2021 „Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" wird um folgenden Beschluss ergänzt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Programm unter der Voraussetzung, dass max. 50.000 € der gesamten Fördersumme von 250.000 € für externe Dienstleistung aufgewendet werden. Die weiteren 200.000 € sind für Maßnahmen vorzusehen (vgl. Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte vom 23.08.2021 Punkt 1 sowie 2.3 bis 2.8 sowie Einzelmaßnahmen > 5.000 €).
Begründung:
Bereits in der Vergangenheit wurden diverse Dialoge, Ideen und Konzepte erarbeitet. Der Fokus der Teilnahme an dem Programm soll für Witzenhausen auf der konkreten Umsetzung liegen. Diese sind beispielsweise: Umgestaltung öffentlicher Raum (Gestaltung Leerstand Schaufenster, Außenbestuhlung, einheitliches Erscheinungsbild, …), Digitalisierung, zeitlich befristete Übernahmen von (Teil-)mieten, …